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Studienplatztausch Medizin: Ablauf, Fristen und Regeln
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Studienplatztausch Medizin: Ablauf, Fristen und Regeln

Aktualisiert: 12 Min. Lesezeit

Auf den Punkt

Studienplatztausch Medizin 2026: Wer tauschen darf, welche Uni was erlaubt und bis wann der Antrag da sein muss. Jetzt Fristen prüfen und Wunschort sichern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Studienplatztausch ist ein Tausch, keine neue Bewerbung: Beide Beteiligten müssen bereits einen vollwertigen Studienplatz oder eine Zulassung haben.
  • Getauscht wird nur innerhalb desselben Studiengangs und desselben Fachsemesters: "Fachsemester" ist die Zahl der Semester, die du in genau diesem Studiengang schon studierst.
  • Jede beteiligte Hochschule muss zustimmen. Sagt eine Nein, platzt der ganze Tausch.
  • Ob ein Tausch schon vor dem 1. Fachsemester erlaubt ist, entscheidet jede Uni anders: Charité und Universität Hamburg lassen ihn zu, die Universität zu Köln und die Goethe-Universität Frankfurt nicht.
  • Für das Wintersemester 2026/27 muss der Antrag je nach Uni bis 23.09., 30.09. oder 01.10.2026 vorliegen, das ist knapp nach dem Ende des Koordinierten Nachrückens am 30.09.2026.
  • Geld oder Gegenleistungen für einen Tausch sind tabu: Die LMU München verweigert die Zustimmung ausdrücklich, wenn ein Entgelt vereinbart wurde.

Ein Studienplatztausch ist der direkte Ringtausch zweier Medizin-Studienplätze: Du gibst deinen Platz an einer Uni ab und bekommst dafür den Platz deiner Tauschpartnerin oder deines Tauschpartners an einer anderen Uni. Der Studienplatz bleibt also erhalten, nur der Ort wechselt. Wenn du gerade eine Zulassung für einen Ort bekommen hast, an den du eigentlich nicht wolltest, ist das oft die einzige realistische Möglichkeit, kurzfristig doch noch an die Wunsch-Uni zu kommen. Wichtig ist nur: Der Studienplatztausch für Medizin ist kein Selbstläufer, jede Hochschule entscheidet eigenständig, und die Fristen für das Wintersemester 2026/27 laufen schon.

Was ist ein Studienplatztausch beim Medizinstudium genau?

Ein Studienplatztausch ist eine Vereinbarung zwischen zwei (oder mehr) Studierenden, die ihre zulassungsbeschränkten Studienplätze gegenseitig übernehmen. Beide behalten ihren Anspruch auf einen Medizin-Studienplatz, nur der Studienort ändert sich. Die Universität zu Köln beschreibt den Zweck sehr direkt: Der Studienplatztausch wurde geschaffen, weil ein normaler Hochschulwechsel in zulassungsbeschränkten Fächern mangels freier Plätze "oftmals schwierig oder nicht möglich" ist.

Verwechsle das bitte nicht mit einem Ortswechsel oder einer Bewerbung ins höhere Fachsemester. Bei einer regulären Bewerbung brauchst du einen freien Platz an der Ziel-Uni, und genau die gibt es in Humanmedizin fast nie. Beim Tausch entsteht kein neuer Platz, es werden nur zwei bestehende Plätze über Kreuz vergeben. Deshalb interessiert die Hochschulen vor allem eine Frage: Passen die beiden Personen so gut zusammen, dass durch den Wechsel niemandem ein Nachteil entsteht?

Sind mehr als zwei Personen beteiligt, spricht man vom Ringtausch: A geht nach B, B nach C, C nach A. Die LMU München und die Universität Hamburg akzeptieren solche Ringtausche ausdrücklich, der organisatorische Aufwand steigt allerdings mit jeder zusätzlichen Person.

Voraussetzungen für den Tausch im Überblick

Die Grundvoraussetzungen sind an fast allen Universitäten gleich, auch wenn die Formulierungen leicht abweichen. Diese vier Punkte musst du erfüllen:

Voraussetzung Was das konkret heißt
Gleicher Studiengang Beide studieren Humanmedizin (oder beide Zahnmedizin) auf Staatsexamen, ein Tausch Medizin gegen Zahnmedizin ist ausgeschlossen.
Gleiches Fachsemester Beide sind im selben Fachsemester eingeschrieben bzw. zugelassen, zu dem getauscht werden soll. In der Klinik zählt das klinische Semester.
Vollwertiger Studienplatz Alle Beteiligten brauchen eine Zulassung für einen Vollstudienplatz an einer deutschen Hochschule, ein Teilstudienplatz reicht nicht.
Vergleichbarer Leistungsstand Die bisher erbrachten Leistungen müssen vergleichbar sein (nicht identisch). Dafür verlangen die Unis ein Transcript of Records, also eine aktuelle Leistungsübersicht.

Dazu kommt die wichtigste Hürde überhaupt: Jede beteiligte Hochschule entscheidet unabhängig über deinen Antrag. Die Universität Hamburg formuliert das unmissverständlich, jede Hochschule entscheidet unabhängig von der Entscheidung der anderen beteiligten Tauschhochschule. Ein Studienplatztausch wird erst vollzogen, wenn alle Beteiligten und alle Hochschulen zugestimmt haben.

Der letzte Punkt betrifft die Studienstruktur. Weil Modellstudiengänge anders aufgebaut sind als Regelstudiengänge, lehnen einzelne Fakultäten einen Wechsel im laufenden Studium komplett ab. Die Charité schreibt für den Tausch ab dem 2. Fachsemester im Studiengang Medizin, dass ein Wechsel aus Regelstudiengängen, anderen Modellstudiengängen oder aus dem Ausland in ihren Modellstudiengang nicht möglich ist, weil die Leistungen nicht vergleichbar sind.

Geht ein Studienplatztausch schon vor dem 1. Fachsemester?

Das ist die Frage, die nach den Zulassungsbescheiden am häufigsten gestellt wird, und die Antwort lautet: Es kommt auf die beteiligten Unis an. Ein sogenannter "Tausch vorab" findet statt, nachdem hochschulstart zugelassen hat, aber bevor das erste Semester beginnt. Manche Hochschulen lassen das zu, andere schließen es kategorisch aus.

Universität Tausch vor dem 1. Fachsemester Antragsfrist Wintersemester Besonderheit
Charité Universitätsmedizin Berlin Ja 30.09. Nur, wenn beide über dieselbe Quote zugelassen wurden (ABQ, AdH oder ZEQ); Vorabquoten sind ausgeschlossen
Universität Hamburg Ja 01.10. Quote egal; Ringtausch erlaubt, aber ab Sommersemester 2027 wird der Tausch in Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie eingestellt
LMU München Ja Termin der Universität Tausch nur innerhalb der Regelstudienzeit; kein Tausch gegen Entgelt
Universität zu Köln Nein entfällt Im 1. Fachsemester bzw. 1. Semester der Einschreibung ausgeschlossen
Goethe-Universität Frankfurt Nein 23.09. (vorklinisch), 08.10. (klinisch) Tausch frühestens zum 2. Fachsemester; im vorklinischen Abschnitt laut Uni ohnehin selten möglich

Zwei Details lohnen sich besonders. Erstens die Quotenregel der Charité: Ein Studienplatztausch vor dem 1. Fachsemester wird dort nur gestattet, wenn beide Personen über dieselbe Zulassungsquote zugelassen wurden, also beide über die Abiturbestenquote, beide über das Auswahlverfahren der Hochschulen oder beide über die Zusätzliche Eignungsquote. Wer über eine Vorabquote wie die Landarztquote zugelassen wurde, kann an der Charité gar nicht tauschen.

Zweitens die Ankündigung aus Hamburg: Ein Studienplatztausch in Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie wird an der Universität Hamburg ab dem Sommersemester 2027 nicht mehr angeboten. Für das Wintersemester 2026/27 gibt es eine Übergangsregelung, wer überzeugend darlegt, dass die eigene Studienplanung seit Längerem auf dem Tausch aufbaut, kann noch tauschen. Danach bleibt für Hamburg nur die reguläre Bewerbung.

Bewerbende und Zulassungen im zentralen Vergabeverfahren Vergleich der Bewerbendenzahlen und Zulassungen im Zentralen Verfahren von hochschulstart über drei Wintersemester. Die Zahl der Bewerbenden sinkt von 45.794 (WiSe 2021/22) über 41.246 (WiSe 2023/24) auf 37.836 (WiSe 2025/26), während die Zulassungen mit 16.513, 17.086 und 17.298 nahezu konstant bleiben. Rund jede zweite Bewerbung bleibt damit ohne Zulassung. Zentrales Verfahren: Bewerbende vs. Zulassungen 45.794 16.513 WiSe 2021/22 41.246 17.086 WiSe 2023/24 37.836 17.298 WiSe 2025/26 Bewerbende Zulassungen (inkl. Rückstellungen)
Quelle: Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de), "Kennzahlen im DoSV: Wintersemester", Datenstand Ende Koordiniertes Nachrücken, Aktualisierung 10/2025.

Warum finden so wenige Studierende einen Tauschpartner?

Weil die Schnittmenge winzig ist. Für einen erfolgreichen Tausch brauchst du eine Person, die exakt an deiner Wunsch-Uni sitzt, exakt an deinen Standort will, im gleichen Fachsemester ist, und deren Uni den Tausch überhaupt genehmigt. Wie eng der Markt ist, zeigt die amtliche Statistik: Im Zentralen Verfahren von hochschulstart bewarben sich für das Wintersemester 2025/26 insgesamt 37.836 Personen auf die bundesweit zulassungsbeschränkten Fächer, 17.298 erhielten eine Zulassung. Anders gesagt: Mehr als die Hälfte aller Bewerbungen endete ohne Platz, wer einen hat, gibt ihn selten leichtfertig her.

Dazu kommt der zeitliche Druck. Zulassungsangebote für die Abiturbestenquote laufen seit dem 24. Juli 2026, für ZEQ und AdH seit dem 31. Juli 2026 und für Härtefälle seit dem 14. August 2026. Erst dann weißt du überhaupt, wo du gelandet bist, und ab da bleiben je nach Uni nur noch rund sechs Wochen für Partnersuche, Antrag und Genehmigung. Wie die Angebotsphase genau funktioniert, erklärt unser Beitrag zur Koordinierungsphase.

Realistisch heißt das: Plane den Studienplatztausch als Plan B, nicht als Plan A. Wer seine Ortswünsche schon in der Bewerbung sauber sortiert, braucht ihn im besten Fall gar nicht, wie das geht, zeigt die Ortspräferenzen-Strategie.

Wie läuft ein Studienplatztausch Schritt für Schritt ab?

  1. Zulassung sichern und annehmen. Ohne angenommene Zulassung bzw. Immatrikulation gibt es nichts zu tauschen. Was direkt nach dem Bescheid zu tun ist, steht in unserem Guide zu den ersten Schritten nach der Zulassung.
  2. Regeln beider Unis prüfen. Lies auf den offiziellen Seiten beider Hochschulen nach, ob ein Tausch in deinem Fachsemester erlaubt ist und welche Frist gilt. Diese Regeln unterscheiden sich stärker, als die meisten erwarten.
  3. Tauschpartner suchen. Üblich sind Tauschforen im Netz, Aushänge und Fachschaftsgruppen. Die Universität Hamburg weist ausdrücklich darauf hin, dass du dich selbstständig um eine Tauschpartnerin oder einen Tauschpartner bemühen musst, die Hochschulen vermitteln nicht.
  4. Unterlagen zusammenstellen. Typisch sind: unterschriebenes Antragsformular aller Beteiligten, Immatrikulationsbescheinigung oder Zulassungsbescheid von hochschulstart, Hochschulzugangsberechtigung der wechselnden Person und, ab dem 2. Fachsemester, das Transcript of Records.
  5. Antrag fristgerecht bei jeder Hochschule stellen. Jede beteiligte Uni braucht ihren eigenen Antrag, meist per E-Mail oder Online-Formular. Bei der Charité genügt es, dass der vollständige Antrag bis zum 30.09. eingegangen ist, Genehmigung und Immatrikulation dürfen später folgen.
  6. Zustimmungen einsammeln. Erst wenn alle Hochschulen zugestimmt haben, wird der Tausch vollzogen. Fehlt eine Zustimmung, behält jede Person ihren ursprünglichen Platz.
  7. Exmatrikulieren und einschreiben. Zuerst exmatrikulieren, dann an der neuen Uni immatrikulieren, in dieser Reihenfolge. Wer die Charité verlässt und sich nicht an der Tauschhochschule einschreibt, sorgt dafür, dass auch die Immatrikulation der Gegenseite aufgehoben wird.
Studierende sitzen in einem großen Hörsaal, Zielbild für einen erfolgreichen Studienplatztausch an die Wunsch-Uni
Am Ende eines gelungenen Tauschs steht derselbe Studienplatz, nur in einem anderen Hörsaal.

Welche Fristen gelten für das Wintersemester 2026/27?

Der Tauschkalender hängt direkt am Vergabeverfahren von hochschulstart. Die Koordinierungsphase endet am 24. August 2026, die Anmeldung zum Koordinierten Nachrücken läuft vom 25. bis 27. August 2026, und das Koordinierte Nachrücken selbst endet am 30. September 2026. Genau in dieses Fenster fallen die Antragsfristen der Universitäten, teils sogar davor.

Fristen für einen Studienplatztausch zum Wintersemester 2026/27 Zeitleiste der relevanten Termine: Ende der Koordinierungsphase am 24. August 2026, Anmeldephase Koordiniertes Nachrücken vom 25. bis 27. August 2026, Antragsfrist der Goethe-Universität Frankfurt am 23. September 2026, Antragsfrist der Charité und Ende des Koordinierten Nachrückens am 30. September 2026 sowie Antragsfrist der Universität Hamburg am 1. Oktober 2026. Tausch-Fahrplan Wintersemester 2026/27 24.08.2026 Ende Koordinierungsphase 25. bis 27.08.2026 Anmeldung Nachrücken 23.09.2026 Frist Frankfurt (Vorklinik) 30.09.2026 Frist Charité + Ende Nachrücken 01.10.2026 Frist Hamburg
Quellen: hochschulstart.de, Termine und Fristen Wintersemester 2026/27; Charité, Universität Hamburg und Goethe-Universität Frankfurt, offizielle Seiten zum Studienplatztausch (abgerufen 14. August 2026).

Diese Fristen sind Eingangsfristen für den Antrag, nicht für den fertigen Tausch. Sowohl die Charité als auch die Universität Hamburg stellen klar, dass Genehmigung und Einschreibung auch danach noch stattfinden dürfen, Hauptsache, der vollständige Antrag liegt rechtzeitig vor. Nach Semesterbeginn ist bei der Universität Hamburg dagegen Schluss, selbst wenn du erst dann zugelassen wurdest. Wer noch auf eine Zulassung wartet, sollte deshalb parallel zum Koordinierten Nachrücken schon Tauschoptionen sondieren.

Was ist beim Studienplatztausch verboten?

Geld. Die LMU München formuliert es als klare Regel: Sie erteilt keine Zustimmung zu einem Studienplatztausch, der gegen ein Entgelt oder einen sonstigen vermögensrechtlichen Vorteil vereinbart wurde. Manche Hochschulen lassen sich das sogar schriftlich bestätigen, die LMU stellt dafür eine eigene Erklärung bereit, dass keine finanziellen Absprachen erfolgt sind. Wer trotzdem zahlt, riskiert die Ablehnung des Antrags.

Ebenfalls nicht möglich: ein Tausch quer über Fachsemester hinweg, ein Tausch mit Teilstudienplätzen und, an der LMU, ein Tausch außerhalb der Regelstudienzeit. Im Praktischen Jahr ist ein Tausch an der Universität Hamburg ausgeschlossen. Und ein einmal beantragter Tausch lässt sich nur zurücknehmen, wenn alle Beteiligten das schriftlich erklären; sonst läuft das Verfahren weiter.

Was tun, wenn kein Tauschpartner in Sicht ist?

Dann lohnt es sich, den Blick zu weiten, statt bis zum Vorlesungsbeginn auf ein Wunder zu warten. Diese Wege bleiben:

  • Erst mal starten. Ein Semester am "falschen" Ort ist kein verlorenes Semester. Nach dem Physikum öffnet sich für den klinischen Abschnitt ein zweites Tauschfenster, das viele Studierende erfolgreicher nutzen als das vorab.
  • Höheres Fachsemester. Werden Plätze in höheren Fachsemestern frei, kannst du dich dort regulär bewerben. Die Universität Hamburg verweist ausdrücklich auf diesen Weg, sobald der Tausch dort wegfällt.
  • Losverfahren nutzen. Restplätze einzelner Unis werden nach dem Hauptverfahren verlost, Details dazu im Beitrag zum Losverfahren.
  • Standort neu bewerten. Nutze den Zulassungsrechner, um zu sehen, wie unterschiedlich die Grenzwerte je Uni ausfallen, manchmal ist der ungeliebte Ort der mit den besten Chancen.
  • Alternativen prüfen. Wenn es mit der Zulassung insgesamt eng wird, hilft der Überblick zum Medizinstudium ohne NC.

Eine ergänzende Übersicht zu Gründen, Formularen und typischen Stolperfallen beim Tausch findest du außerdem im futuredoctor-Netzwerk unter future-doctor.de/studienplatztausch-medizin.

Fachlich geprüft von MUDr. Andreas Zehetner, Arzt und Redaktionsleiter von ncrechner.de, der angehende Medizinstudierende seit Jahren durch das deutsche Zulassungsverfahren begleitet. Dieser Beitrag erklärt den allgemeinen Ablauf und ersetzt keine verbindliche Auskunft der beteiligten Hochschulen.

Quellen

  • Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de): "Termine und Fristen", Wintersemester 2026/27 (Ende Koordinierungsphase 24.08.2026, Anmeldephase Koordiniertes Nachrücken 25. bis 27.08.2026, Ende Koordiniertes Nachrücken 30.09.2026; abgerufen 14. August 2026): hochschulstart.de/bewerben-beobachten/termine
  • Stiftung für Hochschulzulassung: "Kennzahlen im DoSV: Wintersemester" (Bewerbende und Zulassungen im Zentralen Verfahren, Datenstand Ende Koordiniertes Nachrücken, Aktualisierung 10/2025; abgerufen 14. August 2026): hochschulstart.de: Kennzahlen WiSe 2025/26 (PDF)
  • Charité Universitätsmedizin Berlin: "Studienplatztausch" (Antragsfristen 30.09. bzw. 31.03., Quotenregel vor dem 1. Fachsemester, Ablauf nach der Zustimmung; abgerufen 14. August 2026): charite.de: Studienplatztausch
  • Universität Hamburg, Campus-Center: "Studienplatztausch" (Einstellung des Tauschs ab SoSe 2027 mit Übergangsregelung für WiSe 2026/27, Frist 01.10., Ringtausch, eigenständige Partnersuche; abgerufen 14. August 2026): uni-hamburg.de: Studienplatztausch
  • Ludwig-Maximilians-Universität München: "Studienplatztausch" (Zustimmungspflicht der Hochschulen, Verbot von Entgeltvereinbarungen, Ringtausch, Regelstudienzeit; abgerufen 14. August 2026): lmu.de: Studienplatztausch
  • Universität zu Köln, Studierendensekretariat: "Studienplatztausch" (Zweck des Verfahrens, Ausschluss im 1. Fachsemester, Voraussetzungen und Leistungsnachweise; abgerufen 14. August 2026): studsek.uni-koeln.de: Studienplatztausch
  • Goethe-Universität Frankfurt: "Studienplatztausch" (Antragsfristen 23.09. und 08.10., Tausch frühestens zum 2. Fachsemester, Hinweise zum vorklinischen Abschnitt; abgerufen 14. August 2026): uni-frankfurt.de: Studienplatztausch

FAQ

Häufige Fragen

Ja. Der Studienplatztausch ist ein von den Hochschulen selbst geschaffenes Verfahren und in den Ordnungen vieler Universitäten geregelt. Illegal wird es erst, wenn Geld oder andere Vorteile fließen, dann verweigern Hochschulen wie die LMU München die Zustimmung.

Über Tauschforen im Internet, Aushänge an den Fakultäten und Fachschaftsgruppen. Die Universität Hamburg stellt klar, dass du dich selbst darum kümmern musst: Die Hochschulen vermitteln keine Tauschpartnerinnen oder Tauschpartner und führen auch keine Listen.

Das hängt von der Uni ab. Die Charité erlaubt einen Tausch vor dem 1. Fachsemester nur innerhalb derselben Quote, also ABQ zu ABQ, AdH zu AdH oder ZEQ zu ZEQ. Der Universität Hamburg ist die Quote dagegen ausdrücklich egal.

Dann kommt der Tausch nicht zustande und alle Beteiligten behalten ihren ursprünglichen Studienplatz. Charité und Universität Hamburg bestätigen das ausdrücklich: Wer dort zugelassen war, bleibt zugelassen. Ein Risiko, den Platz zu verlieren, besteht dadurch nicht.

Ja, das nennt sich Ringtausch. LMU München und Universität Hamburg akzeptieren Ringtausche ausdrücklich. Du brauchst dann allerdings die Zustimmung aller beteiligten Hochschulen, was die Sache deutlich langsamer macht.

Je nach Hochschule bis 23.09.2026 (Goethe-Universität Frankfurt, vorklinischer Abschnitt), 30.09.2026 (Charité) oder 01.10.2026 (Universität Hamburg). Maßgeblich ist der Eingang des vollständigen Antrags, Genehmigung und Einschreibung dürfen später folgen.

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MUDr. Andreas ZehetnerGeschrieben vonMUDr. Andreas Zehetner