Ein Teilstudienplatz ist eine Zulassung zum Medizinstudium, die ausdrücklich nur für den vorklinischen Studienabschnitt gilt, also für die ersten vier Semester bis zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung. Danach endet die Zulassung, und du brauchst eine neue. Die kurze Antwort auf die Frage, ob sich das lohnt: nur mit offenen Augen. Ein Teilstudienplatz deckt zwei von sechs Studienjahren ab und enthält keinerlei Zusage für den klinischen Abschnitt. Und es gibt ihn immer seltener, die Universitäten Marburg und Göttingen vergeben inzwischen gar keine neuen mehr.
Was ist ein Teilstudienplatz genau?
Ein Teilstudienplatz ist ein echter Studienplatz mit einer eingebauten Sollbruchstelle. Du bist ganz normal immatrikuliert, sitzt in denselben Vorlesungen, schreibst dieselben Klausuren und darfst den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ablegen, umgangssprachlich das Physikum. Nur endet deine Zulassung genau dort.
Die Universität Göttingen formuliert das für ihren früheren Teilstudiengang unmissverständlich: "Der Studiengang berechtigt nur zur Absolvierung des vorklinischen Teils des Medizinstudiums. Eine Fortsetzung des klinischen Studienabschnitts in diesem Studiengang ist nicht möglich." Das ist kein Kleingedrucktes, sondern der Kern der Sache. Wer das überliest, plant zwei Jahre lang an einer Wand vorbei.
| Vollstudienplatz | Teilstudienplatz | |
|---|---|---|
| Vorklinik (Sem. 1 bis 4) | ja | ja |
| Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung | ja | ja |
| Klinischer Abschnitt (Sem. 5 bis 10) | ja | nein, neue Bewerbung nötig |
| Praktisches Jahr und Approbation | ja | nur nach erfolgreichem Wechsel |
| Planungssicherheit | hoch | keine über Semester 4 hinaus |
Wie viel vom Medizinstudium deckt ein Teilstudienplatz ab?
Genau ein Drittel der Regelstudienzeit. Die Approbationsordnung für Ärzte schreibt in § 1 Abs. 2 ein Medizinstudium von 5.500 Stunden und sechs Jahren vor; die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Prüfungszeit sechs Jahre und drei Monate. Der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung wird nach zwei Studienjahren abgelegt, der Zweite nach drei weiteren, der Dritte nach einem letzten Jahr, das das Praktische Jahr mit 48 Wochen enthält.
Vier von zwölf Semestern also. Rechne das ehrlich durch, bevor du zusagst: Zwei Jahre Anatomie, Biochemie und Physiologie sind hart verdiente Arbeit, und du legst sie ohne Garantie ab, dass es danach weitergeht.
Warum gibt es Teilstudienplätze überhaupt?
Weil das Medizinstudium für die Kapazitätsberechnung in zwei Hälften zerfällt. Vorklinik und Klinik werden getrennt gerechnet: Die Vorklinik hängt an Hörsaal- und Laborkapazitäten, die Klinik an Betten, Ambulanzkontakten und Personal am Universitätsklinikum. Wenn die vorklinische Rechnung mehr Plätze ergibt als die klinische, entsteht eine Lücke.
Für Nordrhein-Westfalen steht die Konsequenz wörtlich in der Kapazitätsverordnung. Nach § 18 Abs. 2 gilt: Kann die Fortsetzung des Studiums nach dem vorklinischen Teil nicht gewährleistet werden, "ist die Differenz zwischen der nach Absatz 1 festgesetzten Zulassungszahl und dem ... Berechnungsergebnis für den vorklinischen Teil des Studiengangs als gesonderte Zulassungszahl festzusetzen". Diese gesonderte Zulassungszahl ist der Teilstudienplatz. Wichtig: Das ist Landesrecht. Jedes Bundesland hat eine eigene Kapazitätsverordnung, die Zulassungszahl selbst setzt es in seiner Zulassungszahlenverordnung fest, die Uni Marburg verweist dafür ausdrücklich auf das Land Hessen. Frag also nie "gilt das in Deutschland", sondern "gilt das in meinem Bundesland und an meiner Fakultät".

Historisch tauchten diese Plätze vor allem dort auf, wo Kapazitätsklagen zusätzliche vorklinische Plätze freigelegt haben. Wie eine solche Klage abläuft, was sie kostet und wie realistisch sie ist, steht im Beitrag Studienplatzklage Medizin.
Wer vergibt heute noch einen Teilstudienplatz?
Immer weniger Fakultäten, und das ist die wichtigste Entwicklung für deine Planung. Zwei der bekanntesten Anbieter haben ausgestellt: Die Philipps-Universität Marburg schreibt auf ihrer Informationsseite für Betroffene in einem einzigen Satz "Es werden keine neuen Teilstudienplatzinhaber mehr zugelassen!". Die Georg-August-Universität Göttingen führt ihren Studiengang "Medizin (Teilstudium, vorklinischer Abschnitt)" heute mit dem Hinweis "Diese Studienmöglichkeit wird nicht mehr angeboten".
Beide Seiten richten sich weiterhin an Menschen, die bereits eingeschrieben sind. Für dich heißt das: Verlass dich auf keine Erfahrungsberichte aus früheren Jahren und auf keine allgemeine Liste. Ob es an deiner Wunschuni im laufenden Verfahren überhaupt einen Teilstudienplatz gibt, sagt dir nur die Zulassungszahlenverordnung deines Bundeslandes oder das Studierendensekretariat der Hochschule. Ein Anruf dort ist schneller als jede Recherche.
Wie kommst du vom Teilstudienplatz zum Vollstudienplatz?
Über eine neue Bewerbung, und zwar über mehrere parallel. Die Universität Marburg empfiehlt ihren Betroffenen ausdrücklich, "alle zur Verfügung stehenden Wege" zu nutzen. In dieser Reihenfolge gehst du vor:
- Termin im Studierendensekretariat machen, sobald du eingeschrieben bist. Kläre schriftlich, welche internen Umstiegswege deine Fakultät kennt und ob sie eine eigene Quote dafür hat.
- Neu über hochschulstart bewerben. Der Teilstudienplatz hindert dich nicht daran, dich im Zentralen Verfahren erneut auf einen Vollstudienplatz im ersten Fachsemester zu bewerben, in der Abiturbestenquote, im Auswahlverfahren der Hochschulen oder in der Zusätzlichen Eignungsquote.
- Intern auf ein höheres Fachsemester bewerben. In Marburg läuft das über das Bewerberportal der Universität, wobei du im Antrag angibst, dass es um die Umwandlung eines Teil- in einen Vollstudienplatz geht.
- Fristen einhalten. Für ein zulassungsbeschränktes höheres Fachsemester endet die Bewerbungsfrist in Marburg am 15. Januar für das Sommersemester und am 15. Juli für das Wintersemester. Andere Fakultäten setzen eigene Termine, prüfe jede einzeln.
- Restplatzwege mitnehmen. Losverfahren der Hochschulen laufen nach dem Ende der zentralen Vergabe. Wie sie funktionieren, steht im Ratgeber Losverfahren Medizin.
Wie eng ist das Fenster über hochschulstart wirklich?
Enger, als viele annehmen, vor allem im Sommersemester. Wer aus der Vorklinik heraus komplett neu ins erste Fachsemester einsteigen will, trifft dort auf ein sehr kleines Feld: Zum Sommersemester 2026 vergab die Stiftung für Hochschulzulassung in der Humanmedizin 1.799 Studienplätze an nur elf Studienangeboten. Zum Wintersemester sind es rund 40 Angebote.
Die Zahlen sind kein Grund zur Panik, aber ein Grund zur Planung: Wer den Umstieg allein auf das Sommersemester setzt, spielt auf einem Elftel der Studienorte. Deshalb ist die interne Bewerbung an der eigenen Fakultät fast immer der realistischere Hebel als der komplette Neustart über das Zentrale Verfahren.
Teilstudienplatz annehmen oder ablehnen: Was spricht wofür?
Dafür spricht: Du studierst sofort Medizin, du lernst den Stoff, du legst den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ab, und du bewirbst dich aus dem Studium heraus statt aus dem Wartezimmer. Ein bestandenes Physikum ist eine ernstzunehmende Verhandlungsposition für die Bewerbung ins erste klinische Fachsemester.
Dagegen spricht: Es gibt keine Zusage. Zwei Jahre Vollzeitstudium, danach eine offene Tür oder eine geschlossene, und niemand kann dir das vorher sagen. Wer damit schlecht schläft, fährt mit einem geplanten zweiten Anlauf besser. Ein Teilstudienplatz ist außerdem etwas völlig anderes als ein Parkstudium in einem fachfremden Fach: Du studierst hier wirklich Medizin, trägst dafür aber das volle Anschlussrisiko. Wer den deutschen Weg ganz verlassen will, findet Alternativen im Ratgeber Medizin ohne NC studieren.
Und noch ein Hinweis zum Kalender: Wer für das Wintersemester 2026/27 eine Absage kassiert hat, steckt gerade mitten im Verfahren. Die Anmeldung zum Koordinierten Nachrücken endet nach dem Terminplan von hochschulstart am 27.08.2026, das Nachrückverfahren selbst läuft bis zum 30.09.2026. Erst danach beginnt die Zeit der Restplätze, Losverfahren und Klagen, und damit die Zeit, in der das Thema Teilstudienplatz überhaupt auf den Tisch kommt.
Drei Denkfehler rund um den Teilstudienplatz
"Nach dem Physikum rutsche ich automatisch weiter." Nein. Der Übergang ist eine neue Bewerbung mit eigener Frist, eigenem Formular und eigener Konkurrenz. Göttingen sagt in seinem Studiengangstext ausdrücklich, dass eine Fortsetzung in diesem Studiengang nicht möglich ist.
"Das ist ein bundesweiter Standardweg." Nein. Kapazitätsverordnung und Zulassungszahlenverordnung sind Landesrecht, und die Praxis unterscheidet sich von Fakultät zu Fakultät. Zwei große Standorte vergeben gar nichts mehr.
"Ein Teilstudienplatz ist besser als jede Alternative." Kommt darauf an, was er dich kostet. Zwei Jahre sind zwei Jahre. Wer im Auswahlverfahren nur knapp gescheitert ist, verbessert seine Ausgangslage mitunter schneller über einen gezielten zweiten Anlauf. Alle Fragen rund um den Rechner beantwortet auch unsere FAQ-Seite.
Fachlich geprüft von MUDr. Andreas Zehetner, der Zulassungsregeln, Kapazitätsvorschriften und amtliche Vergabestatistiken für ncrechner.de regelmäßig gegen die Originalquellen abgleicht. Verbindlich sind immer die Angaben deiner Hochschule und deines Bundeslandes.
Quellen
- Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Medizin: "Informationen für aktuelle Teilstudienplatzinhaber" (Definition, keine Neuzulassungen, Bewerbungswege, Fristen 15. Januar und 15. Juli), abgerufen am 27.08.2026: uni-marburg.de: Teilstudienplatzinhaber
- Georg-August-Universität Göttingen: "Medizin (Teilstudium, vorklinischer Abschnitt): nicht mehr angeboten" (Regelstudienzeit 4 Semester, keine Fortsetzung im klinischen Abschnitt), abgerufen am 27.08.2026: uni-goettingen.de, Medizin (Teilstudium)
- Bundesministerium der Justiz: Approbationsordnung für Ärzte, § 1 Abs. 2 und Abs. 3 (5.500 Stunden, sechs Jahre, Regelstudienzeit sechs Jahre und drei Monate, Erster Abschnitt nach zwei Jahren, PJ 48 Wochen), abgerufen am 27.08.2026: gesetze-im-internet.de, § 1 ÄApprO
- Land Nordrhein-Westfalen: Kapazitätsverordnung, § 18 Abs. 2 (gesonderte Zulassungszahl, wenn die Fortsetzung nach dem vorklinischen Teil nicht gewährleistet ist), Fassung vom 31.07.2025, abgerufen am 27.08.2026: recht.nrw.de, Kapazitätsverordnung (PDF)
- Stiftung für Hochschulzulassung: "Detailergebnisse des Zentralen Verfahrens zum Sommersemester 2026, Medizin" (Kapazitäten je Hochschule, Summe 1.799 Plätze an 11 Studienangeboten), abgerufen am 27.08.2026: hochschulstart.de: Auswahlgrenzen Medizin SoSe 2026 (PDF)
- Stiftung für Hochschulzulassung: "Termine und Fristen, Wintersemester 2026/27" (Ende der Anmeldephase zum Koordinierten Nachrücken 27.08.2026, Ende des Nachrückens 30.09.2026), abgerufen am 27.08.2026: hochschulstart.de: Termine & Fristen
FAQ
Häufige Fragen
Ja. Die Zulassung umfasst den kompletten vorklinischen Studienabschnitt einschließlich des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung. Erst danach greift die Beschränkung: Für den klinischen Abschnitt brauchst du eine neue Zulassung, die deine Hochschule nicht garantiert.
Nicht als bundesweiten Regelweg. Die Zulassungszahl setzt das jeweilige Bundesland in seiner Zulassungszahlenverordnung fest, die Vergabe organisiert die Hochschule. Frag das Studierendensekretariat deiner Wunschuni, ob es für das laufende Semester überhaupt eine solche Zulassungszahl gibt.
Das lässt sich nicht seriös in Semestern angeben. Der Umstieg hängt daran, wie viele Plätze im ersten klinischen Fachsemester frei werden und wie viele Bewerbende darauf zugreifen. Beides schwankt je Fakultät und Semester, es gibt dafür keine bundesweite Quote.
Beide Universitäten begründen das auf ihren Seiten nicht ausführlich, stellen die Entscheidung aber klar fest. Marburg schreibt, es würden keine neuen Teilstudienplatzinhaber mehr zugelassen; Göttingen führt das Teilstudium als nicht mehr angebotene Studienmöglichkeit.
Für die interne Bewerbung ins höhere Fachsemester ja, denn du bringst bestandene Prüfungsleistungen mit. Für eine neue Bewerbung ins erste Fachsemester über hochschulstart zählen dagegen die üblichen Auswahlkriterien der Quoten, nicht die bereits studierten Semester.




