"Angebot liegt vor" ist der Status, den hochschulstart einer Bewerbung gibt, sobald sie in den zulassungsfähigen Bereich einer Rangliste rutscht. Du hast also einen Studienplatz in Reichweite, aber noch keine Zulassung. Du kannst das Angebot sofort annehmen oder abwarten. Annehmen ist endgültig und beendet alle anderen Bewerbungen. Wartest du, wird am Ende der Koordinierungsphase automatisch dein bestes Angebot zur Zulassung.
Geschrieben von MUDr. Andreas Zehetner, der Bewerberinnen und Bewerber seit Jahren durch das deutsche Zulassungsverfahren für Medizin begleitet.
Was bedeutet "Angebot liegt vor" bei hochschulstart genau?
Der Status "Angebot liegt vor" bedeutet: Deine Bewerbung steht auf der Rangliste weit genug oben, dass die Plätze für dich reichen würden. hochschulstart formuliert es so: Eine Bewerbung, die in den zulassungsfähigen Bereich einer Rangliste gelangt, erhält diesen Status. Mehr nicht. Es ist eine Zusage auf Abruf, noch kein Studienplatz.
Der Unterschied ist wichtig, weil sich die Ranglisten während der Koordinierungsphase ständig bewegen. Die Koordinierungsphase ist der Zeitraum nach der Bewerbungsfrist, in dem hochschulstart alle Ranglisten abgleicht und Angebote verteilt. Wer sein Angebot annimmt, macht einen Platz woanders frei, und andere rutschen nach. Deshalb sehen viele Bewerbende zuerst "Zulassungsangebot aktuell nicht möglich" und später doch noch ein Angebot. Was hinter diesem anderen Status steckt, erklärt unser Artikel zu Zulassungsangebot aktuell nicht möglich.
Ein Angebot kann nur für eine Bewerbung mit dem Status "gültig" entstehen. Bei Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie prüft hochschulstart dafür selbst deine Unterlagen. Ist bei dir also "Angebot liegt vor" zu sehen, ist auch dieser Teil erledigt.
Welche Status siehst du neben dem Angebot?
Im Bewerbungsportal (dem Dialogorientierten Serviceverfahren, kurz DoSV) hat jede Bewerbung einen eigenen Status. Diese fünf begegnen dir rund um ein Angebot am häufigsten:
Status | Was er laut hochschulstart bedeutet | Kannst du noch etwas tun? |
|---|---|---|
Angebot liegt vor | Die Bewerbung ist im zulassungsfähigen Bereich einer Rangliste | Ja: annehmen oder abwarten |
Zulassungsangebot aktuell nicht möglich | Noch kein Platz in Reichweite, aber keine endgültige Absage | Abwarten, Rang kann sich verbessern |
zugelassen | Angebot angenommen oder automatisch umgewandelt | Einschreiben innerhalb der Frist im Bescheid |
ausgeschieden | Ein anderes Angebot wurde angenommen, liegt höher oder du bist schon zugelassen | Nein, kann nicht reaktiviert werden |
abgelehnt | Bis zum Ende der Koordinierungsphase kein Angebot | Nur noch über das Koordinierte Nachrücken |
Du kannst mehrere Angebote gleichzeitig sehen? Das geht nur kurz. Sobald die Koordinierungsregeln greifen, bleibt laut hochschulstart nur das höchstpriorisierte Angebot stehen. Niedriger priorisierte Angebote fallen weg, niedriger priorisierte Bewerbungen ohne Angebot bleiben aber vorerst im Rennen.
Angebot liegt vor: annehmen oder warten?
Die Antwort hängt an einer einzigen Frage: Welche Priorität hat die Bewerbung, für die das Angebot vorliegt? Priorität heißt hier die Reihenfolge, in die du deine bis zu 12 Bewerbungen im Portal gebracht hast. Wie du sie sinnvoll festlegst, steht in unserem Guide zur Priorisierung bei hochschulstart.
Die offizielle FAQ von hochschulstart ist klar: Nimm ein Angebot an, wenn es deinen Wünschen entspricht. Eine Pflicht zur Annahme gibt es nicht. Wer auf bessere Angebote hofft, darf warten, denn ein niedriger priorisiertes Angebot wird automatisch ersetzt, sobald ein höheres kommt.
Deine Lage | Empfehlung | Warum |
|---|---|---|
Angebot liegt vor für Priorität 1 | Annehmen | Besser kann es nicht werden, und du bekommst den Bescheid früher |
Angebot für Priorität 2 oder tiefer, höhere Wünsche noch offen | Warten | Du behältst das Angebot und kannst noch aufsteigen |
Angebot für einen Wunsch, den du eigentlich nicht willst | Warten und Priorisierung prüfen | Vor dem Stichtag kannst du die Reihenfolge noch ändern |
Du brauchst früh Gewissheit (Wohnung, Umzug, Job) | Annehmen, wenn du mit dem Platz leben kannst | Planungssicherheit gegen die Chance auf mehr |
Warten ist dabei kein Risiko für das vorhandene Angebot. Laut der Statusbeschreibung von hochschulstart verschwindet ein Angebot nur, wenn ein höher priorisiertes es ersetzt. Am Ende des Verfahrens wird das höchste Angebot automatisch in den Status "zugelassen" überführt. Du kannst also nicht leer ausgehen, nur weil du nicht geklickt hast.
Der Preis der Annahme ist dagegen hoch: Mit der Annahme scheiden alle deine anderen Bewerbungen unwiderruflich aus. Und laut FAQ kannst du mit einer Zulassung nicht mehr am Koordinierten Nachrücken teilnehmen, auch nicht für Wünsche mit höherer Priorität.

So nimmst du ein Angebot an: Schritt für Schritt
Hast du dich entschieden, läuft die Annahme komplett online. Ein Brief oder eine E-Mail an die Uni ist nicht nötig.
Priorisierung ein letztes Mal prüfen: Liegt das Angebot wirklich für den Wunsch vor, den du willst? Bei Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie zählt eine Bewerbung mit mehreren Studienorten als eine Bewerbung, die Orte ordnest du über die Binnenpriorisierung.
Im DoSV-Benutzerkonto einloggen: Unter deinen Bewerbungen steht beim passenden Eintrag der Status "Angebot liegt vor".
Angebot aktiv annehmen: hochschulstart nennt als Frist für die aktive Annahme den 21. Februar (Sommersemester) bzw. den 21. August (Wintersemester). Während der Portalsperre am Ende der Phase geht nichts mehr.
Zulassungsbescheid abwarten: Bescheide stellt hochschulstart nur elektronisch bereit, laut Terminübersicht in der Regel montags und donnerstags nachmittags. Du findest ihn unter "Meine Bescheide" und bekommst eine E-Mail.
Bescheid sofort herunterladen: Laut FAQ werden Bescheide ein Jahr nach Verfahrensende gelöscht. Speichere die PDF also gleich.
Einschreibefrist notieren: Die Frist für die Einschreibung steht in deinem Zulassungsbescheid. Verpasst du sie, meldet die Uni das, und der Status wird zu "Frist abgelaufen".
Unterlagen für die Uni sammeln: Welche Nachweise die Uni will, legt sie selbst fest. Für Humanmedizin und Zahnmedizin weist hochschulstart auf den Nachweis des Masernschutzes hin.
Was in den Tagen nach dem Bescheid alles ansteht, von der Einschreibung bis zur Wohnungssuche, fasst unser Fahrplan Zulassung erhalten: die ersten 14 Tage zusammen. Die Einschreibung selbst erklärt der Guide zur Immatrikulation im Medizinstudium.
Was passiert, wenn du nichts tust?
Dann arbeiten die Koordinierungsregeln für dich. Sie greifen kurz nach Beginn der Koordinierungsphase, zum Sommersemester 2027 ab dem 23. Januar. hochschulstart beschreibt drei Regeln für diese Phase:
Regel 1: Du hast nur eine aktive Bewerbung, und sie ist im zulassungsfähigen Bereich. Dann wird das Angebot sofort zur Zulassung.
Regel 2: Alle deine aktiven Bewerbungen sind im zulassungsfähigen Bereich. Dann wird die höchstpriorisierte zur Zulassung, die übrigen fallen weg.
Regel 3: Mindestens zwei Bewerbungen sind im zulassungsfähigen Bereich, aber nicht alle. Dann fällt das niedriger priorisierte Angebot weg, das höhere bleibt stehen, und das Verfahren läuft weiter.
Regel 1 betrifft viele Medizin-Bewerbende stärker, als sie denken. Wer sich nur für Humanmedizin beworben hat, hat oft nur eine einzige Bewerbung, weil alle gewählten Orte zusammen als eine zählen. Liegt dann ein Angebot vor, wandelt das System es nach dem Greifen der Regeln direkt in eine Zulassung um. Welche Rolle die Reihenfolge der Orte dabei im Detail spielt, beschreibt hochschulstart nicht genauer. Lege die Binnenpriorisierung deshalb vor dem Stichtag am 22. Januar so fest, wie du es wirklich willst.
Kommt bis zum Schluss kein besseres Angebot, wird dein höchstes Angebot am Ende automatisch zur Zulassung. Ohne frühere Annahme kommt der Zulassungsbescheid laut FAQ spätestens am 25. Februar bzw. 25. August. Die Regeln im Detail findest du in unserem Lexikon unter Koordinierungsregeln und im Artikel Koordinierungsphase verstehen.
Wie läuft das im Zentralen Verfahren für Medizin?
Bei Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie erstellt hochschulstart die Ranglisten selbst. Sie werden zu festen Terminen und zeitlich versetzt freigeschaltet. Zuerst kommen die Angebote aus den Vorabquoten und der Abiturbestenquote, die Ranglisten der Zusätzlichen Eignungsquote und des Auswahlverfahrens der Hochschulen folgen später in der Phase.
Für dich heißt das: Ein frühes "Angebot liegt vor" stammt meist aus der Abiturbestenquote. Wer dort nicht zum Zug kommt, kann in den späteren Quoten noch ein Angebot bekommen. Du nimmst automatisch an allen drei Hauptquoten teil (Abiturbestenquote 30 %, Zusätzliche Eignungsquote 10 %, Auswahlverfahren der Hochschulen 60 % der Plätze), eine eigene Anmeldung je Quote gibt es nicht. Wie stark deine Abinote in welcher Quote zählt, rechnest du am schnellsten mit dem kostenlosen NC-Rechner durch.
Wie viele Angebote am Ende zu Zulassungen werden, zeigen die Semesterübersichten der Stiftung für Hochschulzulassung. Im Zentralen Verfahren zum Wintersemester 2025/26 bewarben sich 37.836 Personen, es gab 17.298 Zulassungen (inklusive Rückstellungen). Zum Sommersemester 2026 waren es 12.829 Bewerbende und 4.384 Zulassungen.
Quelle: Stiftung für Hochschulzulassung, Kennzahlen Semesterübersichten, Zentrales Verfahren (Humanmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie, im Wintersemester auch Tiermedizin), abgerufen am 15. Oktober 2026.
Grob gerechnet kamen im Wintersemester 2025/26 also auf 100 Bewerbende rund 46 Zulassungen, im Sommersemester 2026 rund 34. Das ist eine eigene Rechnung aus den amtlichen Zahlen und gilt für alle Fächer des Zentralen Verfahrens zusammen, nicht nur für Humanmedizin. Für viele ist ein "Angebot liegt vor" deshalb der wichtigste Moment der ganzen Bewerbung.
Welche Termine gelten zum Sommersemester 2027?
Die Bewerbungsphase für das Sommersemester 2027 startet am 26. Oktober 2026. Die Termine der Koordinierung stehen schon fest, nur die Tage der ersten Angebote für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie nennt hochschulstart noch als "tba":
Termin | Was passiert |
|---|---|
15.01.2027 | Ende der Bewerbungsfrist (Ausschlussfrist) |
16.01.2027 | Start der Koordinierungsphase |
22.01.2027 | Stichtag: Priorisierung festlegen, bevor die Regeln greifen |
23.01.2027 | Die Koordinierungsregeln werden angewendet |
21.02. (laut FAQ) | Letzter Tag für die aktive Annahme eines Angebots |
22.02. bis 24.02.2027 | Portalsperre, keine Aktionen im Konto möglich |
24.02.2027 | Ende der Koordinierungsphase, höchstes Angebot wird zur Zulassung |
25.02. bis 27.02.2027 | Anmeldung zum Koordinierten Nachrücken |
31.03.2027 | Ende des Koordinierten Nachrückens |
Den kompletten Fahrplan dieser Runde mit allen Fristen bis zur Bewerbung findest du in unserer Übersicht hochschulstart Termine zum Sommersemester.
Drei Fehler, die beim Angebot teuer werden
Aus Nervosität sofort klicken. Das Angebot für deine Priorität 4 fühlt sich nach Rettung an. Nimmst du es an, sind die Prioritäten 1 bis 3 sofort weg. hochschulstart sagt ausdrücklich: Eine versehentlich falsche Annahme lässt sich nicht rückgängig machen.
Die Priorisierung nach dem Stichtag umbauen. Sobald die Regeln greifen, wird eine bereits ausgeschiedene Bewerbung durch eine spätere Umpriorisierung nicht wieder aktiv. Wer seine Reihenfolge ändern will, macht das vor dem 22. Januar.
Auf das Nachrücken nach der Zulassung hoffen. Mit einer Zulassung bist du raus aus dem Koordinierten Nachrücken. Wenn dir der Studienort später nicht passt, bleibt nur der Tausch mit anderen Studierenden. Wie das funktioniert, steht in unserem Guide zum Studienplatztausch in Medizin.
Eine bebilderte Erklärung, wie ein Zulassungsangebot im Portal aussieht, bietet der Artikel zum Zulassungsangebot bei hochschulstart von tmsbuddies. Wenn du noch ganz am Anfang stehst, hilft die Schritt-für-Schritt-Anleitung zur hochschulstart-Bewerbung bei tmsbuddies. Und falls am Ende kein Angebot kommt: Wege ins Studium ohne Spitzen-Abi zeigt dein-medizinstudium.de im Überblick Medizinstudium ohne NC.
Fachlich geprüft von MUDr. Andreas Zehetner, der die Zulassungsverfahren für Humanmedizin in Deutschland für ncrechner.de begleitet und die Angaben zum Status "Angebot liegt vor" in diesem Beitrag gegen die Statusbeschreibungen, die Koordinierungsregeln, die FAQ und die Terminübersicht der Stiftung für Hochschulzulassung abgeglichen hat.
Quellen
Stiftung für Hochschulzulassung: "Bewerbungsstatus" (Bedeutung von "Angebot liegt vor", automatische Umwandlung, ausgeschieden, zugelassen, Frist abgelaufen), abgerufen am 15. Oktober 2026. hochschulstart.de, Bewerbungsstatus
Stiftung für Hochschulzulassung: "Koordinierung" (zulassungsfähiger Bereich, manuelle Annahme, Koordinierungsregeln 1 bis 4, Ranglisten im Zentralen Verfahren), abgerufen am 15. Oktober 2026. hochschulstart.de, Koordinierung
Stiftung für Hochschulzulassung: "FAQ" (Annahme bis 21. Februar bzw. 21. August, keine Rücknahme der Annahme, Bescheid spätestens 25. Februar bzw. 25. August, kein Nachrücken nach Zulassung, Löschung der Bescheide nach einem Jahr), abgerufen am 15. Oktober 2026. hochschulstart.de, FAQ
Stiftung für Hochschulzulassung: "Termine und Fristen", Sommersemester 2027, abgerufen am 15. Oktober 2026. hochschulstart.de, Termine und Fristen
Stiftung für Hochschulzulassung: "Priorisieren" (bis zu 12 Bewerbungen, Binnenpriorisierung, Stichtag 22. Januar bzw. 22. Juli), abgerufen am 15. Oktober 2026. hochschulstart.de, Priorisieren
Stiftung für Hochschulzulassung: "Bescheide" (nur elektronisch, automatische Annahme, Ablehnungsbescheide), abgerufen am 15. Oktober 2026. hochschulstart.de, Bescheide
Stiftung für Hochschulzulassung: "Einschreibung" (Frist im Zulassungsbescheid, Masernschutz für Human- und Zahnmedizin), abgerufen am 15. Oktober 2026. hochschulstart.de, Einschreibung
Stiftung für Hochschulzulassung: "Kennzahlen Semesterübersichten", Zentrales Verfahren Wintersemester 2025/26, Sommersemester 2025 und 2026, abgerufen am 15. Oktober 2026. hochschulstart.de, Semesterübersichten
FAQ
Häufige Fragen
Der Status bedeutet, dass deine Bewerbung im zulassungsfähigen Bereich einer Rangliste liegt. Du hast damit ein Zulassungsangebot, aber noch keine Zulassung. Erst wenn du es annimmst oder das System es automatisch umwandelt, bist du zugelassen und bekommst einen Zulassungsbescheid.
Nein. Laut hochschulstart ist die aktive Annahme keine Pflicht. Wartest du bis zum Ende der Koordinierungsphase, wird dein höchstes vorliegendes Angebot automatisch zur Zulassung. Annehmen lohnt sich vor allem, wenn das Angebot für deine Priorität 1 vorliegt.
Nein. hochschulstart stellt in der FAQ klar, dass eine Annahme nicht rückgängig gemacht werden kann, auch nicht, wenn du versehentlich das falsche Angebot angenommen hast. Mit der Annahme scheiden alle deine anderen Bewerbungen aus dem Verfahren aus.
Nein. Ein Angebot wird nur durch ein höher priorisiertes ersetzt. Am Ende des Verfahrens überführt hochschulstart das höchstpriorisierte Angebot automatisch in den Status zugelassen. Warten kostet dich also kein Angebot, sondern nur Zeit bis zum Bescheid.
Laut FAQ von hochschulstart ist die aktive Annahme bis zum 21. Februar für das Sommersemester bzw. bis zum 21. August für das Wintersemester möglich. Danach folgen die Portalsperre und das Ende der Koordinierungsphase, zum Sommersemester 2027 am 24. Februar.




