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Faire Bedingungen durch einen Nachteilsausgleich

Bewerbung

Nachteilsausgleich

Auf den Punkt

Was bedeutet Nachteilsausgleich?

Ein Nachteilsausgleich gleicht Benachteiligungen aus, die durch Krankheit, Behinderung oder besondere Lebensumstände entstehen – ohne die inhaltlichen Anforderungen zu senken. In der Zulassung kann er etwa eine verbesserte Vergleichsnote bewirken, im Studium angepasste Prüfungsbedingungen.

Für wen? Für alle, die sich aktuell über hochschulstart.de bewerben oder ihre Bewerbung vorbereiten.

Was der Nachteilsausgleich ist

Der Nachteilsausgleich schafft faire Bedingungen für Menschen, die durch Krankheit, Behinderung oder besondere Umstände benachteiligt sind. Er passt die Rahmenbedingungen an, nicht die Inhalte oder das Anforderungsniveau.

In der Bewerbung zielt er auf eine faire Bewertung der Note, im Studium auf angepasste Prüfungsbedingungen.

Wer ihn beantragen kann

In Frage kommen Bewerber und Studierende mit länger andauernder Erkrankung oder Behinderung, mit diagnostizierter Lese-Rechtschreib-Störung, in Schwangerschaft oder mit Pflege- und Betreuungsverantwortung.

Für die Zulassung zählt vor allem, ob die Abiturphase nachweislich beeinträchtigt war.

Wie er wirkt

In der Zulassung kann auf Antrag eine verbesserte Vergleichsnote anerkannt werden, wenn belegbar ist, dass die Note ohne die Umstände besser ausgefallen wäre. Im Studium reichen die Maßnahmen von verlängerter Prüfungszeit bis zu alternativen Prüfungsformen.

Der Nachteilsausgleich wird nicht im Zeugnis vermerkt.

Abgrenzung zur Härtefallquote und Nachweise

Anders als die Härtefallquote ist der Nachteilsausgleich keine eigene Quote. Er korrigiert die Bewertung deiner Leistung, statt einen Sonderplatz zu vergeben – beide können sich aber ergänzen.

Nötig sind belegbare Nachweise wie fachärztliche Atteste oder amtliche Bescheinigungen, fristgerecht eingereicht. Prüfe die genauen Regeln deiner Hochschule frühzeitig.

Häufige Fragen

Auf Antrag kann eine verbesserte Vergleichsnote anerkannt werden, wenn belegbar ist, dass deine Abiturnote durch Krankheit oder besondere Umstände beeinträchtigt wurde. Er verbessert damit deine Ausgangsposition in den notenbasierten Quoten.

Die Härtefallquote vergibt Sonderplätze für außergewöhnliche Notlagen. Der Nachteilsausgleich ist keine Quote, sondern korrigiert die Bewertung deiner Leistung oder die Prüfungsbedingungen. Beide können sich ergänzen.

Belegbare Unterlagen wie fachärztliche Atteste, Behinderungsnachweise oder amtliche Bescheinigungen über die besonderen Umstände, fristgerecht eingereicht. Die genauen Anforderungen legen Hochschule und Stelle fest.