
Quoten
Härtefallquote
Auf den Punkt
Was bedeutet Härtefallquote?
Die Härtefallquote vergibt nur einen sehr kleinen Anteil der Studienplätze an Bewerber, für die eine Ablehnung eine unzumutbare Härte wäre. Sie ist ein Ventil für echte Ausnahmefälle mit schwerwiegenden, in der Person liegenden Gründen, keine Abkürzung um den NC.
Für wen? Für alle mit laufender oder geplanter Bewerbung im Vergabeverfahren, die verstehen wollen, wie diese Quote ihre Zulassungschance beeinflusst.
Was die Härtefallquote ist
Über die Härtefallquote wird nur ein sehr kleiner Anteil der Plätze vergeben – meist im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Sie ist für Menschen gedacht, denen ein weiteres Wartejahr nachweislich nicht zuzumuten ist.
Der Maßstab ist streng: Es geht nicht um allgemeine Nachteile, sondern um eine besondere, belegbare Ausnahmesituation.
Welche Gründe anerkannt werden
Anerkannt werden vor allem gesundheitliche und besondere familiäre oder soziale Umstände, die sich durch Warten verschlechtern würden.
- Schwere, fortschreitende Erkrankungen mit fachärztlichem Gutachten
- Schwerbehinderung mit Auswirkung auf das Studium
- Pflegeverpflichtungen für nahe Angehörige
- Belegbare außergewöhnliche familiäre oder soziale Notlagen
Nachweise und Fristen
Ein Härtefallantrag steht und fällt mit aktuellen, aussagekräftigen Gutachten und Bescheinigungen. Bloße Schilderungen ohne Belege werden in der Regel nicht anerkannt.
Der Antrag muss fristgerecht und meist zusätzlich in Papierform bei hochschulstart.de eingereicht werden – üblich sind Stichtage um den 15. Januar beziehungsweise 15. Juli.
Nur eine Ergänzung
Wegen der winzigen Quote sollte der Härtefallantrag nie der alleinige Plan sein. Bewirb dich parallel regulär über die anderen Quoten.
Prüfe zusätzlich, ob ein Nachteilsausgleich der bessere Weg ist, wenn deine Abiturnote durch die Umstände beeinträchtigt wurde.
Häufige Fragen
Nur ein sehr kleiner Anteil je Studiengang, meist im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Die Quote ist bewusst klein, weil sie ausschließlich außergewöhnliche Ausnahmesituationen abfedern soll.
Nein. Eine mittlere Note oder ein nicht bestandener Test sind keine anerkannten Gründe. Es zählen nur schwerwiegende, in der Person liegende Umstände, die ein Warten unzumutbar machen.
Aktuelle fachärztliche Gutachten, amtliche Bescheinigungen oder Belege über Pflege- und Notlagen. Der Antrag muss fristgerecht und häufig zusätzlich in Papierform bei hochschulstart.de eingehen.