Ein Nachteilsausgleich ist im Medizin-Zulassungsverfahren ein Sonderantrag, mit dem du Umstände geltend machst, die dich daran gehindert haben, eine bessere Durchschnittsnote im Abitur zu erreichen. Wird er anerkannt, nimmst du mit einer besseren Note am Verfahren teil. Daneben gibt es den Härtefallantrag, der auf sofortige Zulassung zielt. Beide sind selten erfolgreich: Im Wintersemester 2025/26 wurden über die Härtefallquote bundesweit zehn Medizin-Zulassungen ausgesprochen, bei 10.281 Studienplätzen.
Was ist ein Nachteilsausgleich im Zulassungsverfahren?
Der Nachteilsausgleich ist ein Antrag auf eine bessere Rechengrundlage. Die Durchschnittsnote deiner Hochschulzugangsberechtigung (HZB), bei den meisten das Abiturzeugnis, ist das wichtigste Auswahlkriterium im zentralen Verfahren. Wenn nachweisbare Umstände dich daran gehindert haben, dort besser abzuschneiden, kann dein Antrag laut hochschulstart "mit einer verbesserten Durchschnittsnote / Punktzahl am Vergabeverfahren beteiligt werden".
Kurz zu den Begriffen: Der NC (Numerus clausus) ist keine Vorgabe, sondern ein Ergebnis, der Wert der zuletzt zugelassenen Person in einer Quote an einer Uni. Eine Quote ist ein fester Anteil der Plätze mit eigenen Regeln. Die drei Hauptquoten heißen ABQ (Abiturbestenquote, 30 Prozent), ZEQ (Zusätzliche Eignungsquote, 10 Prozent, ohne Abiturnote) und AdH (Auswahlverfahren der Hochschulen, 60 Prozent). Wie sie zusammenspielen, erklärt der Beitrag ABQ, AdH und ZEQ im Rechner.
Der Nachteilsausgleich wirkt genau dort, wo die Note zählt: in der ABQ und in den notenabhängigen Teilen des AdH. In der ZEQ, die ohne Abiturnote auskommt, ändert er nichts.
Welche zwei Sonderanträge gibt es überhaupt?
Genau zwei, nicht mehr. hochschulstart nennt sie im offiziellen Leitfaden für das Wintersemester 2026/27 beim Namen:
- Antrag auf Nachteilsausgleich, Verbesserung der Durchschnittsnote. Du machst Umstände geltend, die du nicht selbst zu vertreten hast und die eine bessere Note verhindert haben.
- Härtefallantrag. Du machst Umstände geltend, die deine sofortige Zulassung erfordern. Hier geht es nicht um die Note, sondern um den Zeitpunkt.
Beide kannst du für Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin (nur zum Wintersemester) und Pharmazie stellen. Der Antrag läuft online über AntOn, das Antragsportal hinter der Bewerbung, der Weg dorthin steht im Ratgeber AntOn: Antrag Online. Danach musst du ihn ausgedruckt, unterschrieben und mit amtlich beglaubigten Kopien per Post nachreichen.
hochschulstart formuliert die Hürde selbst sehr deutlich: "Beide Anträge können nur dann zum Erfolg führen, wenn die jeweiligen strengen Voraussetzungen erfüllt sind!"
Bis wann muss der Nachteilsausgleich eingereicht sein?
Zeitgleich mit dem Zulassungsantrag. Das ist der Satz, an dem die meisten Anträge scheitern, denn alle genannten Termine sind Ausschlussfristen: Nach Ablauf kann ein Antrag nicht mehr am Verfahren teilnehmen, auch wenn du die Frist unverschuldet versäumt hast.
| Verfahren | Für wen | Antrag und Sonderantrag online bis |
|---|---|---|
| Sommersemester | alle Bewerbenden | 15. Januar |
| Wintersemester | Alt-Abiturient*innen (HZB vor dem 16. Januar) | 31. Mai |
| Wintersemester | Neu-Abiturient*innen (HZB nach dem 15. Januar) | 15. Juli |
| Wintersemester | Alt-Abiturient*innen, wenn das Ereignis erst nach dem 31. Mai eintrat | 15. Juli, aber nur für den Härtefallantrag |
Für das Wintersemester 2026/27 lagen diese Termine konkret auf dem 31. Mai und dem 15. Juli 2026. Beide sind vorbei. Der nächste Einstieg ist das Sommersemester 2027 mit dem Stichtag 15. Januar; den genauen Terminplan dafür hatte hochschulstart am 2. September 2026 noch nicht veröffentlicht. Eine Übersicht aller Termine im Jahreslauf findest du im Terminplan für die Medizin-Bewerbung.

Wie viele Menschen kommen wirklich über die Härtefallquote rein?
Sehr wenige. hochschulstart veröffentlicht nach jedem Verfahren eine Statistik, die die Zulassungen nach Vorabquoten je Studienort aufschlüsselt, inklusive einer eigenen Spalte "Härtefall". Die Summe dieser Spalte ist die ehrlichste Antwort auf die Frage, was ein Härtefallantrag praktisch wert ist.
| Verfahren | Medizin | Zahnmedizin | Tiermedizin | Pharmazie | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| Wintersemester 2024/25 | 19 | 0 | 0 | 0 | 19 |
| Wintersemester 2025/26 | 10 | 0 | 0 | 0 | 10 |
| Sommersemester 2026 | 6 | 0 | kein Angebot | 0 | 6 |
Zwei Einschränkungen gehören dazu. Erstens zählt die Statistik Zulassungen, nicht Anträge, wie viele Härtefallanträge gestellt wurden, veröffentlicht hochschulstart nicht. Zweitens gibt es für den Nachteilsausgleich überhaupt keine eigene Statistik. Niemand kann dir seriös sagen, wie viele Notenverbesserungen pro Jahr anerkannt werden.
Warum liegt die Zahl so weit unter der Ein-Prozent-Grenze?
Weil die Quote eine Obergrenze ist, kein Soll. Im Leitfaden steht wörtlich: "Hochschulstart hält für die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie bis zu ein Prozent der Studienplätze für Fälle außergewöhnlicher Härte vor." Für die Humanmedizin mit 10.281 Studienplätzen im Wintersemester 2025/26 wären das rechnerisch rund 103 Plätze, vergeben wurden zehn.
Den Grund nennt hochschulstart selbst: Wer über die Härtefallquote zugelassen wird, verdrängt eine andere Person. Deshalb gilt ein "besonders strenger Maßstab". Der Leitfaden hält fest, dass "zu jedem Semester nur wenige Härtefallanträge anerkannt" werden. Wichtig ist auch die Reihenfolge: Ein anerkannter Härtefall nimmt zuerst ganz normal an ABQ, ZEQ und AdH teil. Erst wenn du dort die Auswahlgrenzen nicht erreichst, kann er gegen Ende der Koordinierungsphase zu einem Zulassungsangebot führen. Für das Wintersemester 2026/27 kamen die ersten Härtefall-Angebote am 14. August 2026 heraus, rund drei Wochen nach den übrigen Vorabquoten.
Was muss in der Stellungnahme deiner Schule stehen?
Das ist der eigentliche Kern des Nachteilsausgleichs, und hier verschätzen sich fast alle. Der Nachweis des belastenden Umstands allein reicht nicht. Du musst zusätzlich belegen, wie stark er sich auf deine Noten ausgewirkt hat, und das kann nur deine Schule.
Verlangt wird in der Regel eine Stellungnahme der Schulleitung, nicht einer Lehrkraft, unterschrieben und mit Dienstsiegel. Sie muss laut Leitfaden unter anderem enthalten:
- eine kurze Beschreibung deiner Schullaufbahn,
- Art und Dauer der nicht selbst zu vertretenden Umstände, beschränkt auf nachgewiesene Tatsachen,
- die Auswirkungen auf die Leistungen in den einzelnen Fächern nach dem Urteil der Fachlehrkräfte,
- Angaben dazu, ob während der Schulzeit bereits ein Nachteilsausgleich oder Notenschutz gewährt wurde, samt Rechtsgrundlage,
- die konkret bessere Durchschnittsnote beziehungsweise Gesamtpunktzahl, die ohne die Beeinträchtigung zu erwarten gewesen wäre,
- eine Klausel, dass die Stellungnahme nur für die Stiftung für Hochschulzulassung bestimmt ist, plus Dienstsiegel.
Die Schule darf die Stellungnahme ablehnen, etwa wenn du nur kurz dort warst. Nur in diesem Fall tritt ein pädagogisch-psychologisches Gutachten an ihre Stelle, auf eigene Kosten, erstellt von einer Person mit pädagogischer und psychologischer Ausbildung, und grundsätzlich noch im Abiturjahr. Beides braucht Vorlauf. Fordere die Stellungnahme so früh wie möglich an.
Welche Gründe erkennt hochschulstart an, und welche nicht?
Der Leitfaden listet beides auf, und die Nein-Liste ist die lehrreichere.
| In der Regel anerkannt (Nachweis in Klammern) | In der Regel aussichtslos |
|---|---|
| Längere krankheitsbedingte Abwesenheit vom Unterricht in den letzten drei Jahren vor der HZB (fachärztliches Gutachten) | Krankheit während der Abiturprüfung |
| Längere schwere Behinderung oder Krankheit (fachärztliches Gutachten) | Trennung oder Zerwürfnis der Eltern |
| Schwangerschaft in den letzten drei Jahren vor der HZB (ärztliche Bescheinigung oder Geburtsurkunde) | Krankheit der Eltern |
| Versorgung mindestens eines eigenen minderjährigen Kindes (Geburtsurkunde) | Mitarbeit im elterlichen Betrieb ohne Notlage |
| Betreuung unversorgter minderjähriger Geschwister im gemeinsamen Haushalt (Nachweise über Abwesenheit der Eltern) | Abitur in einem Land mit Zentralabitur |
| Verlust eines Elternteils in den letzten drei Jahren vor der HZB, wenn du damals ledig und unter 25 warst (Sterbeurkunde) | schlechte räumliche Verhältnisse oder Lehrermangel an der Schule |
| Mehrmaliger Schulwechsel wegen Umzugs der Eltern (Abgangszeugnisse, Meldebescheinigungen) | behauptete ungerechte Beurteilung |
| Mindestens ein Jahr ununterbrochene Zugehörigkeit zu einem Bundeskader im Spitzensport (Bescheinigung des Bundessportfachverbands) | weiter Schulweg, Austauschprogramm, Mitarbeit in der Schülervertretung |
Der wichtigste Eintrag ist der erste in der rechten Spalte. Beim Nachteilsausgleich zählt nicht die Abiturprüfung selbst, sondern die Leistungen in den Oberstufenjahren, die zum Abitur geführt haben. Wer in der Prüfungswoche krank war, hat deshalb einen Fall für das Prüfungsrecht seiner Schule, nicht für hochschulstart.
Was passiert, wenn dein Antrag abgelehnt wird?
Nichts Schlimmes. hochschulstart schreibt es in seiner FAQ ausdrücklich: "Es entstehen Ihnen keine Nachteile. Auch bei einer Ablehnung des Härtefall-Antrags oder des Antrags auf Nachteilsausgleich nimmt die Bewerbung regulär an der Studienplatzvergabe für Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin bzw. Pharmazie teil, sofern nicht sonstige Ausschlussgründe vorliegen."
Du musst einen irrtümlich gestellten Antrag also nicht zurückziehen. Wie die Entscheidung ausgefallen ist, steht in deinem Bescheid; eine ausführliche Begründung bekommst du auf schriftliche Anfrage. Was in einem Bescheid sonst noch steht, erklärt der Ratgeber Bescheide und Ranglisten richtig lesen.
Eine Warnung gehört dazu: Unterlagen aus einem abgelehnten Antrag musst du in jedem neuen Verfahren erneut und in aktueller Form einreichen. hochschulstart vernichtet die Papiere nach der Bearbeitung.
Wie stellst du den Antrag Schritt für Schritt?
Sechs Schritte, in dieser Reihenfolge:
- Ehrlich prüfen. Vergleiche deinen Grund mit den beiden Listen oben. Fällt er unter "aussichtslos", spar dir die Arbeit und stecke die Zeit in Test und Ausbildung.
- Schule ansprechen. Bitte die Schulleitung schriftlich um die Stellungnahme und lege die geforderten Punkte bei. Rechne mit mehreren Wochen.
- Nachweise sammeln. Fachärztliches Gutachten, beglaubigte Zeugniskopien, Urkunden. Alle Kopien müssen amtlich beglaubigt sein, Bescheinigungen mit Dienstsiegel.
- Online beantragen. Bei hochschulstart registrieren, im Zentralen Verfahren bewerben und im AntOn angeben, dass du einen Sonderantrag stellst. Der Einstieg steht im Ratgeber Registrierung im DoSV.
- Postalisch nachreichen. Ausdrucken, im Original unterschreiben, mit allen Belegen abschicken. Briefe brauchen seit 2025 in der Regel drei bis vier Werktage, maßgeblich ist der Eingang bei hochschulstart, nicht der Poststempel.
- Parallel weiterplanen. Der Sonderantrag ersetzt keine Strategie. Rechne deine Chancen in allen drei Hauptquoten durch und plane Testtermine ein.
Was der Nachteilsausgleich an deiner Rechnung ändert
Er verschiebt eine Zahl, nicht das System. Eine anerkannte Notenverbesserung wirkt wie ein besseres Abitur: Du rückst in der Rangliste der ABQ und in den notenabhängigen Teilen des AdH nach oben. Wie stark, hängt davon ab, wie eng es an deiner Wunsch-Uni zugeht, in der Abiturbestenquote liegen die Auswahlgrenzen an vielen Standorten im Bereich von 1,0 bis 1,2, dort entscheiden Zehntel. Wie ein Grenzwert überhaupt entsteht, zeigt der Beitrag So entsteht der Numerus Clausus.
Drei Dinge ändert der Nachteilsausgleich dagegen nicht: Er verschafft dir keine Punkte in der ZEQ, er ersetzt keinen Studieneignungstest, und er hebelt die Ortspräferenzen nicht aus. Wer über die Note nicht in Reichweite kommt, verbessert seine Lage schneller über den TMS und die weiteren Auswahltests oder über eine Berufsausbildung, beides wird im AdH und in der ZEQ mit Punkten bewertet.
Warum der September der richtige Monat zum Anfangen ist
Weil das laufende Verfahren gerade endet und das nächste noch nicht begonnen hat. Das Koordinierte Nachrücken für das Wintersemester 2026/27 läuft bis zum 30. September 2026, die letzten Zulassungsbescheide stellt hochschulstart am 1. Oktober 2026 bereit. Wer bis dahin leer ausgeht, plant den nächsten Anlauf, und für den Nachteilsausgleich ist genau jetzt der Moment, in dem eine Stellungnahme der Schulleitung realistisch noch zu bekommen ist. Bis zum 15. Januar sind es gut vier Monate; eine Schule braucht davon leicht sechs Wochen. Wie das Nachrücken abläuft, steht im Ratgeber Koordiniertes Nachrücken.
Fachlich geprüft von MUDr. Andreas Zehetner, der die Zulassungsregeln, Vergabestatistiken und Verfahrenstermine für ncrechner.de regelmäßig gegen die Originalquellen abgleicht. Verbindlich sind immer die Veröffentlichungen der Stiftung für Hochschulzulassung und die Vergabeverordnungen der Bundesländer.
Quellen
- Stiftung für Hochschulzulassung: "hochschulstart Leitfaden Wintersemester 2026/27" (Kapitel 5 "Die Sonderanträge", 5.1 Antrag auf Nachteilsausgleich, 5.2 Härtefallantrag: zwei Antragsarten, Fristen 15. Januar / 31. Mai / 15. Juli, Anforderungen an die Stellungnahme der Schulleitung, Listen begründeter und unbegründeter Anträge, "bis zu ein Prozent der Studienplätze"), Stand 24.03.2026, abgerufen am 02.09.2026: hochschulstart.de: Leitfaden Wintersemester 2026/27 (PDF)
- Stiftung für Hochschulzulassung: "Statistiken des Zentralen Verfahrens Wintersemester 2025/26" (31.543 Bewerbende und 10.281 Studienplätze in Medizin, 41 teilnehmende Hochschulen; Tabellen 8, 13, 18 und 23 "Zulassungen nach Vorabquoten" mit der Spalte Härtefall; Datenstand Ende Koordiniertes Nachrücken 01.10.2025), abgerufen am 02.09.2026: hochschulstart.de: Statistiken WiSe 2025/26 (PDF)
- Stiftung für Hochschulzulassung: "Statistiken des Zentralen Verfahrens Wintersemester 2024/25" (Vergleichswert 19 Härtefall-Zulassungen in Medizin), abgerufen am 02.09.2026: hochschulstart.de: Statistiken WiSe 2024/25 (PDF)
- Stiftung für Hochschulzulassung: "Statistiken des Zentralen Verfahrens Sommersemester 2026" (6 Härtefall-Zulassungen in Medizin, keine in Zahnmedizin und Pharmazie; Tiermedizin wird nur zum Wintersemester angeboten), abgerufen am 02.09.2026: hochschulstart.de: Statistiken SoSe 2026 (PDF)
- Stiftung für Hochschulzulassung: "Häufige Fragen" (Zuständigkeit bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen, "Es entstehen Ihnen keine Nachteile" bei Ablehnung eines Sonderantrags), abgerufen am 02.09.2026: hochschulstart.de: Häufige Fragen
- Stiftung für Hochschulzulassung: "Unterlagen" (Bescheinigungen im Rahmen eines Antrags auf Nachteilsausgleich und eines Härtefallantrags, amtlich beglaubigte Kopien, Originalunterschrift, erneute Einreichung in jedem Verfahren), abgerufen am 02.09.2026: hochschulstart.de: Unterlagen
- Stiftung für Hochschulzulassung: "Termine und Fristen", Wintersemester 2026/27 (Ausschlussfristen 31.05.2026 und 15.07.2026, erste Zulassungsangebote für Härtefälle am 14.08.2026, Ende des Koordinierten Nachrückens 30.09.2026, letzte Bescheide 01.10.2026, verlängerte Postlaufzeiten seit 01.01.2025), abgerufen am 02.09.2026: hochschulstart.de: Termine und Fristen
FAQ
Häufige Fragen
Wird er anerkannt, nimmt deine Bewerbung mit einer verbesserten Durchschnittsnote am Vergabeverfahren teil. Das hilft in der Abiturbestenquote und in den notenabhängigen Teilen des Auswahlverfahrens der Hochschulen. In der Zusätzlichen Eignungsquote, die ohne Abiturnote auskommt, ändert er nichts.
Für die vier bundesweit zulassungsbeschränkten Fächer hält hochschulstart laut Leitfaden bis zu ein Prozent der Studienplätze für Fälle außergewöhnlicher Härte vor. Das ist eine Obergrenze. Im Wintersemester 2025/26 wurden davon in der Humanmedizin zehn Plätze vergeben, in den anderen drei Fächern keiner.
Nein. hochschulstart führt Krankheit in der Abiturprüfung ausdrücklich unter den Gründen auf, aus denen kein auszugleichender Nachteil hervorgeht. Betrachtet werden die Leistungen in den Oberstufenjahren vor dem Abitur, nicht die Prüfung selbst. Für die Prüfung gilt das Prüfungsrecht deiner Schule.
Zeitgleich mit dem Zulassungsantrag. Zum Sommersemester ist der 15. Januar die Ausschlussfrist, zum Wintersemester der 31. Mai für Alt-Abiturientinnen und Alt-Abiturienten und der 15. Juli für Neu-Abiturientinnen und Neu-Abiturienten. Ausschlussfristen lassen sich nicht verlängern, auch nicht bei unverschuldeter Versäumnis.
Nein. Laut hochschulstart entstehen keine Nachteile: Die Bewerbung nimmt regulär am Vergabeverfahren teil. Ein irrtümlich gestellter Antrag muss auch nicht zurückgezogen werden. Unterlagen aus einem abgelehnten Antrag musst du in einem späteren Verfahren allerdings erneut und aktuell einreichen.
Nein. hochschulstart veröffentlicht in den Statistiken des Zentralen Verfahrens nur die Zulassungen nach Vorabquoten, darunter eine Spalte für Härtefälle. Wie viele Anträge insgesamt gestellt und wie viele Notenverbesserungen anerkannt wurden, wird nicht ausgewiesen.




