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Pflegekraft bei der Arbeit – anerkannte Berufstätigkeit für die Medizin-Bewerbung

Bewerbung

Anerkannte Berufstätigkeit

Auf den Punkt

Was bedeutet Anerkannte Berufstätigkeit?

Als anerkannte Berufstätigkeit zählt eine einschlägige, meist mindestens zwölfmonatige Tätigkeit in einem medizinnahen Beruf, in der Regel nach einer passenden abgeschlossenen Ausbildung. Viele Hochschulen werten sie im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) und in der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ).

Für wen? Für alle, die sich aktuell über hochschulstart.de bewerben oder ihre Bewerbung vorbereiten.

Was anerkannte Berufstätigkeit bedeutet

Gemeint ist qualifizierte, einschlägige Berufserfahrung in einem medizin- oder pflegenahen Beruf. Sie folgt in der Regel auf eine passende Ausbildung: Erst der Abschluss, dann die praktische Tätigkeit im selben Feld.

Zusammen ergeben Ausbildung und anschließende Berufstätigkeit ein besonders starkes, praxisnahes Profil.

Abgrenzung zur Ausbildung

Die abgeschlossene Ausbildung ist der formale Nachweis der Qualifikation. Die anerkannte Berufstätigkeit ist die Zeit danach, in der du in diesem Beruf tatsächlich gearbeitet hast.

Manche Hochschulen werten beides getrennt, andere verlangen die Berufstätigkeit zusätzlich zur Ausbildung. Der genaue Zuschnitt steht in der jeweiligen Zulassungsordnung.

In welchen Quoten sie zählt

Anerkannte Berufstätigkeit wirkt im AdH und in der ZEQ. In der Abiturbestenquote spielt sie keine Rolle, weil dort ausschließlich die Note zählt.

Besonders in der notenunabhängigen ZEQ kann einschlägige Berufserfahrung die Chancen deutlich verbessern.

Dauer, Fristen und Nachweise

Häufig ist eine Mindestdauer von rund zwölf Monaten einschlägiger Tätigkeit gefordert. Nachgewiesen wird sie über Ausbildungszeugnis und Arbeitsnachweise wie Arbeitsverträge oder Bescheinigungen des Arbeitgebers.

Wie beim übrigen Verfahren gelten die Fristen Ende Januar fürs Sommer- und Ende Juli fürs Wintersemester.

Welche Berufe zählen

Anerkannt wird ein breites Spektrum an Gesundheits- und Pflegeberufen. Welche genau und wie stark, entscheidet jede Hochschule selbst.

  • Pflegeberufe und Hebammenwesen
  • Therapieberufe wie Physio-, Ergotherapie und Logopädie
  • Diagnostik- und Laborberufe (MTA, Laborberufe)
  • Rettungsdienst (Notfallsanitäter, Rettungsassistenz)

Häufige Fragen

Die Ausbildung ist der Abschluss, die Berufstätigkeit die anschließende Arbeit im selben Beruf. Viele Hochschulen berücksichtigen die Tätigkeit zusätzlich zur abgeschlossenen Ausbildung.

Oft mindestens rund zwölf Monate einschlägiger Tätigkeit. Die genaue Dauer variiert je Hochschule, deshalb lohnt der Blick in die jeweilige Zulassungsordnung.

Im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) und in der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ). In der Abiturbestenquote zählt sie nicht, weil dort allein die Abiturnote entscheidet.

In der Regel das Ausbildungszeugnis plus Arbeitsnachweise wie Arbeitsvertrag oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers über Art und Dauer der Tätigkeit, fristgerecht zur Bewerbung eingereicht.