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Pflegepraktikum in der Krankenpflege während des Medizinstudiums

Studium

Pflegepraktikum

Auf den Punkt

Was bedeutet Pflegepraktikum?

Das Pflegepraktikum, auch Krankenpflegedienst, umfasst rund 90 Tage in der Krankenpflege und ist im Laufe des Medizinstudiums nachzuweisen – meist bis zum ersten Staatsexamen. Es ist keine Zulassungsvoraussetzung, kann vorab absolviert aber in einzelnen Verfahren als Pluspunkt zählen.

Für wen? Für angehende und zukünftige Studierende, die sich einen Überblick über das Studium verschaffen wollen.

Was das Pflegepraktikum ist

Das Pflegepraktikum gibt einen ersten praktischen Einblick in den Klinikalltag und die pflegerische Versorgung von Patienten. Es ist ein verpflichtender Bestandteil des Studiums, aber keine Voraussetzung für die Zulassung.

Insgesamt sind rund 90 Tage abzuleisten.

Dauer, Aufteilung und Frist

Der Dienst lässt sich am Stück oder in Abschnitten leisten; üblich ist, dass ein Teil zusammenhängend abgeleistet wird. Nachzuweisen ist er in der Regel bis zum ersten Staatsexamen.

Viele nutzen die Zeit direkt nach dem Abitur, um ihn früh zu erledigen und gleichzeitig Praxisluft zu schnuppern.

Wo und was angerechnet wird

Absolvieren kannst du ihn in Krankenhäusern oder Reha-Einrichtungen mit pflegerischen Aufgaben. Bestimmte Vorerfahrungen werden angerechnet: ein FSJ oder BFD, ein Sanitätsdienst oder eine abgeschlossene Pflege- bzw. Rettungsausbildung.

Umfang und Anrechnung unterscheiden sich je Hochschule, deshalb lohnt der frühe Blick in die Ordnung deiner Fakultät.

Rolle in der Bewerbung

Für die Zulassung ist das Pflegepraktikum nicht verpflichtend. Vorab absolviert kann es aber in einzelnen Auswahlverfahren als Pluspunkt zählen oder mit einem anerkannten Dienst zusammenfallen.

In erster Linie ist es jedoch ein Praxischeck und eine Pflicht fürs Studium, kein Zulassungshebel.

Häufige Fragen

Nein. Es ist eine Studienvoraussetzung, meist bis zum ersten Staatsexamen nachzuweisen. Vorab absolviert kann es in einzelnen Auswahlverfahren aber als Pluspunkt zählen.

In der Summe rund 90 Tage. Er lässt sich am Stück oder in Abschnitten ableisten, wobei ein Teil üblicherweise zusammenhängend geleistet werden sollte.

Häufig ja. Ein FSJ oder BFD, ein Sanitätsdienst oder eine abgeschlossene Pflegeausbildung können ganz oder teilweise angerechnet werden. Die genauen Regeln legt jede Hochschule fest.